Wer mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte sich nicht allein auf seine Kfz-Versicherung verlassen, unabhängig von der grünen Versicherungskarte, welche lediglich das Ausland vorschreibt. Hierbei spielt es keine wesentliche Rolle, ob es sich um ein EU-Land handelt oder einem Land außerhalb der geographischen Grenzen Europas wie die Türkei.
Die Schadensregulierung lässt im Ausland eher zu wünschen übrig und die Mallorca Police schützt nur im Fall von Mietwagenbuchungen. Nahezu alle ausländischen Haftpflichtversicherer entsprechen lange nicht dem deutschen Standard. Um hier auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich unbedingt vorher eine Auslandschadenschutz-Versicherung abzuschließen. Viele Versicherungen und Automobil-Clubs stellen eine derartige Police gegen Gebühr aus. Die Kosten einer solchen bewegen sich im Bereich von 20 bis 50 Euro und gemessen an den Leistungen – sowie verglichen mit den heutigen Urlaubskosten – ist das gut angelegtes Geld. Ideal ist es natürlich, wenn gleich die eigene Kfz-Versicherung diesen Service mit anbietet. Beispielhaft sei die HUK24 genannt, die man auch im Kfz-Versicherungsvergleich findet.
Welche Vorteile bietet der Auslandschadenschutz?
Diese Police deckt im Urlaub alle Haftpflichtschäden in vollem Umfang nach der deutschen Bemessungsgrenze ab. Es muss nicht immer ein glasklarer Schadensfall im Ausland sein. Geringere Leistungen, verbunden mit einem unterschiedlichen Schadenshergang können auch den Einsatz eines Sachverständigen oder Gutachters erfordern. Damit das schnell in die Wege geleitet wird und auch die Kosten übernommen werden, ist ein Auslandschadenschutz prinzipiell eine gute Option. Die Tatsache, dass der Unfallverursacher eine Kfz- Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, bedeutet noch lange nicht, dass auch die Schadensabwicklung zügig von statten geht. Hier sorgt wiederum der Auslandschadenschutz für eine schnelle Abwicklung und deckt gleichzeitig eine zu niedrige Deckungssumme des Unfallverursachers entsprechend den deutschen Regeln ab. Langwierige Prozesse oder Verhandlungen mit der ausländischen Versicherung gehen den Versicherungsnehmer dann nur noch wenig an. Wer also unverschuldet im Ausland einen Unfall erlebt, ist mit einem Auslandsschadenschutz optimal versorgt. Die Ansprüche reichen von der Schadensregulierung bis zu Schadensansprüchen. Ansprechpartner ist lediglich der Aussteller des Auslandschadenschutzes. Dieser wickelt alles mit der gegnerischen Versicherung im Ausland ab.
Was passiert mit dem Fahrzeug nach einem Unfall?
Auch hier greift der Auslandsschadenschutz mit einem Rückholtransport zum Heimatort oder einem Hotel während der Reparatur. Bei längerer Reparaturdauer kann auch ein Leihwagen gestellt werden. Man will es ja nicht gerade hoffen, aber es kann auch einmal ein Unfall mit Personenschaden sein. In diesem Fall wird auch die Schadensumme für Personenschäden auf das deutsche Niveau angehoben.
Wichtig:
In welchen Ländern der Auslandsschadenschutz der einzelnen Versicherer greift, ist von der Police und dem Versicherer abhängig. Hier sollten unbedingt das oder die Reiseländer inbegriffen sein. Bei einigen Versicherern ist zum Beispiel die Türkei in den Leistungen nicht enthalten, die dann ggf. auf Kulanzbasis noch mit eingetragen werden kann.





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