Die Autoversicherung im Versicherungsjahr kündigen

August 2, 2011 under Allgemein, Autoversicherung

Wer über viele Jahre hinweg eine Autoversicherung unterhält, wird sich bereits mit den branchenüblichen Abläufen auskennen. Da bei fast allen Versicherern das Versicherungsjahr auf das Kalenderjahr gelegt wird, kann ein Wechsel des Versicherungsanbieters ausschließlich zum Jahresende hin durchgeführt werden. Im November erhalten Versicherte per Post durch ihre Versicherung eine Beitragsanpassung zugesendet, wonach ein Sonderkündigungsrecht von 14 Tagen den schnellen Wechsel des Anbieters möglich macht. Vielen Versicherungsnehmern ist nicht bewusst, dass auch außerhalb dieser Regelung die Kündigung eines Vertrags möglich wird und nicht dauerhaft bei der gleichen Versicherung geblieben werden muss. Natürlich müssen trifftige Gründe vorliegen, damit die Kündigung des Vertrags möglich wird.

Im Schadensfall den Versicherungswechsel überdenken

Der häufigste Grund, im Laufe des Versicherungsjahrs aus seiner Autoversicherung auszusteigen, ist ein Schadensfall. Entstehen Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag nach einem Unfall oder einer anderen Schadensform, haben sowohl der Versicherungsnehmer wie auch die Versicherung selbst binnen einer bestimmten Frist die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen und so eine weitere Zusammenarbeit nicht länger anzustreben. Eine Versicherung macht von dieser Option meist dann Gebrauch, wenn der Unfall bzw. Schaden sehr kostspielig war und der Versicherungsnehmer fortan als besonders großes Risiko für das Unternehmen gilt. Auch wenn im Laufe von Monaten und Jahren gleich mehrere Schäden durch eine Person verursacht wurden, kann sich die Versicherung dazu entscheiden, den Versicherungsschutz aufzukündigen.

Natürlich besitzt auch der Versicherte die Möglichkeit, sich nach einem Schaden von seiner Versicherung zu lösen und so z.B. zum Ausdruck zu bringen, dass die Regulierung des Schadens nicht nach eigenen Vorstellungen verlaufen ist. Viele Versicherungsnehmer fühlen sich nach einem Unfall ungerecht durch ihren Versicherer behandelt, wenn z.B. die eigene Beschreibung des Unfallhergangs kritisiert oder sogar ein Versicherungsbetrug unterstellt wird. Selbst wenn keiner dieser trifftigen Gründe vorliegt, bleibt nach einer Schadensregulierung zu überlegen, ob nicht durch ein anderes Unternehmen ein besserer Versicherungsschutz geboten werden kann. Lohnenswert ist dies gerade dann, wenn man sich als Versicherungsnehmer bereits über die preiswerten Tarife anderer Autoversicherungen informiert hat.

Stilllegen des Fahrzeugs als weiteren Kündigungsgrund

Natürlich muss kein Versicherungsnehmer einen KFZ-Vertrag weiterbezahlen, wenn er das zugehörige Fahrzeug nicht mehr fährt. Wer sein Fahrzeug verkauft hat oder dieses aus Altersgründen komplett stillgelegt wird, ist die Versicherung hierüber lediglich mit den entsprechenden Dokumenten in Kenntnis zu setzen, um sogar rückwirkend zum Moment der Abmeldung keinerlei Beiträge mehr zahlen zu müssen. Mit einem neu erworbenen Auto sollte sich jeder Versicherungsnehmer genau überlegen, welcher Versicherung er sich anvertraut und wo Leistungen und Beiträge besonders locken.

Weitersagen? Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Facebook
  • TwitThis
  • Google Bookmarks
  • LinkedIn
Ähnliche Artikel
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (No Ratings Yet)
Loading ... Loading ...
comments: Closed

Comments are closed.