Die finanziellen Umstände vieler deutscher Haushalte haben es notwendig gemacht, über Alternativen zur Finanzierung eines neuen Fahrzeugs nachzudenken. Das Leasing für Neu- und Gebrauchtfahrzeuge hat sich hierbei seit Jahren etabliert, stellt jedoch im Bereich der Autoversicherung jeden Interessenten vor einige Besonderheiten. Auch wenn niemand gerne an die Situation denkt, mit dem geleasten Fahrzeug Opfer eines Unfalls zu werden, sollte ein solches Risiko in angemessener Weise durch die passende Autoversicherung abgesichert werden. Dies gilt vor allem für die Situation, dass es zu einem Totalschaden vor Ende der Leasingperiode kommt und der Leasingpartner weiterhin Ansprüche auf die noch ausstehenden Raten behält.
Mit der GAP-Deckung Risiken bei Leasingfahrzeugen vorbeugen
Wer ein Fahrzeug least, wird erst bei Zahlung der letzten Leasingrate zum endgültigen Besitzer dieses Automobils. Durch monatliche Raten erfolgt ein allmählicher Erwerb des Fahrzeugs, wobei während der Laufzeit des Leasings stets ein klarer Überblick gegeben ist, wie hoch die ausstehende Summe noch ausfällt. Sollte es mit dem Leasingfahrzeug zu einem Totalschaden kommen, stellt die Autoversicherung im Regelfall den Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs zur Verfügung, wobei sich hier jedoch eine Diskrepanz zu den ausstehenden Leasingraten ergeben kann. Gerade bei einem Unfall in der frühen Phase des Leasings übersteigen die verbleibenden Raten den Wiederbeschaffungswert – eine Differenz, die der Versicherungsnehmer teuer aus eigener Tasche bezahlen muss.
Zusätzliche Vertragsoptionen des Autoversicherers überprüfen
Damit genau dieses Risiko ausgeschlossen wird, bietet nahezu jede Autoversicherung in Deutschland die sogenannte GAP-Deckung an, mit der ein klassischer Vertrag zur Vollkaskoversicherung ergänzt werden kann. Durch diese Option gestaltet sich der monatliche Versicherungsbeitrag zwar etwas teurer, dafür bleibt der Versicherungsnehmer jedoch nicht auf den ausstehenden Leasingraten sitzen, falls es zu einem Totalschaden kommen sollte. Je nach Versicherungsgesellschaft wird es sogar üblich, die GAP-Deckung zur Autoversicherung hinzuzufügen, ohne dass hierfür ein Vollkaskotarif abgeschlossen sein muss. Die Option wird naturgemäß jedoch nur selten gewählt, da bei einem selbst verschuldeten Unfall sonst noch nicht einmal der Wiederbeschaffungswert zurückgezahlt würde.
Das eigene Leasingfahrzeug optimal absichern
Natürlich ist bei einem Leasingfahrzeug nicht nur die Entscheidung für oder gegen eine GAP-Deckung zu treffen, sondern generell auf die Konditionen zu achten, die man für eine optimale Autoversicherung wünscht. Ähnlich wie bei einem gekauften Neu- oder Gebrauchtwagen sollten die Konditionen im Haftpflichtbereich oder der Kaskoversicherung genau überdacht werden, welche die Dutzenden Autoversicherungen in Deutschland zu bieten haben. Nur so wird die Sicherheit geschenkt, das Leasingfahrzeug angemessen abzusichern und sich bei einem möglichst geringen Monatsbeitrag auf ein Optimum von Versicherungsleistungen verlassen zu können.





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