Wer einen Zweitwagen anmelden möchte, hat nicht nur doppelte Kosten für die Anschaffung des Fahrzeugs, für Autosteuer und Benzin – er darf auch bei der Versicherung des Wagens richtig tief in die Tasche greifen. Fast möchte man meinen, ein Zweitwagen wird nach Einschätzung der öffentlichen Stellen und der Autoversicherungen ausschließlich zum persönlichen Vergnügen gehalten – ungeachtet dessen, dass es oft aus beruflichen oder familiären Interessen heraus zwingend notwendig ist, ein weiteres Fahrzeug anzuschaffen. Gerade die Versicherung eines Zweitwagens kann nämlich richtig teuer werden – offiziell wird der Zweitwagen in der Schadensfreiheitsklasse Null eingestuft, der bei einem Beitragssatz von 230 Prozent liegt! Dass diese Einstufung die Versicherungsbeiträge immens in die Höhe treibt, liegt auf der Hand. Aber – diese Falle kann man umgehen!
Die Einstufung eines Zweitwagens in der Autoversicherung muss nicht zwingend in der Schadensfreiheitsklasse Null sein. Beispielsweise besteht die Möglichkeit, den Zweitwagen auf den Partner oder auf die Eltern anzumelden. In diesem Fall wird die Einstufung des ersten Wagens auf den zweiten Wagen angerechnet und der Zweitwagen in der Regel in der Schadensfreiheitsklasse Zwei eingestuft. Dies entspricht einem Beitragssatz von 85 Prozent. Je nach Versicherung kann das Alter des Fahrers für die Einstufung maßgeblich sein, so dass junge Fahrer einer höheren Schadenfreiheitsklasse zugeordnet werden.
Wie bei der Versicherung des ersten Fahrzeugs auch, ist ein sorgfältiger Vergleich mit einem Autoversicherung Rechner bei der Einstufung eines Zweitwagens in der Autoversicherung unerlässlich. Eine Reihe von Versicherern bietet günstigere Regelungen als die offiziellen mit einer Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen Null oder Zwei an, wobei die genauen Konditionen in jedem Fall vorab zu prüfen sind. Im besten Fall findet man sogar eine Gesellschaft, die den Zweitwagen in der gleichen Schadensfreiheitsklasse einordnet wie den ersten. Teilweise ist es noch nicht einmal erforderlich, dass der Erstwagen bei der gleichen Gesellschaft versichert ist wie der zweite.
Aus diesen Gründen sollte man ganz genau hinschauen, wie die Versicherungsbedingungen der einzelnen Gesellschaften lauten. Unser Vergleichsrechner bietet Ihnen die Möglichkeit, problemlos und mit wenigen Eingaben einen Versicherungsvergleich durchzuführen – mit dem Ergebnis, richtig Geld zu sparen bei der Versicherung Ihres Zweitwagens!