Versicherungsarten


In wenigen Worten beschrieben, gibt es zwei Versicherungsarten in der Autoversicherung – die Haftpflicht und die Fahrzeugversicherung mit der Fahrzeugvoll- und Fahrzeugteilversicherung. Ebenso kurz gefasst könnte man sagen, die Haftpflicht deckt Schäden ab, die der Autofahrer einer anderen Person zufügt. Die Fahrzeugversicherung übernimmt dagegen verschiedenste Schäden am Auto. Aber – ganz so einfach ist es doch nicht!

Absolute Pflicht – Die Kfz Haftpflicht


Keine Autozulassung ohne Kfz Haftpflichtversicherung – denn eine Haftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflicht, wenn man einen PKW zulassen möchte! Diese Vorschrift hat einen guten Grund – im Straßenverkehr geschieht schnell ein Unfall, ob mit oder ohne Verschulden des Autofahrers. Ebenso schnell hat man dabei das Eigentum, das Leben oder die Gesundheit einer anderen Person beschädigt. Eine angekratzte Stoßstange, ein zerbeulter Kotflügel, selbst der Totalschaden eines Neuwagens – all das kann man finanziell noch verschmerzen. Richtig teuer und langfristig belastend wird es, wenn die Gesundheit oder das Leben einer anderen Person geschädigt wird. Schadenersatzforderungen und Schmerzensgeld, lebenslange Rentenzahlungen an Unfallgegner oder Hinterbliebene – die bloße Vorstellung treibt einem Autofahrer den Angstschweiß auf die Stirn, denn solche Forderungen können schnell den wirtschaftlichen Ruin nach sich ziehen. Vor diesem Hintergrund ist es gut verständlich, dass eine Haftpflichtversicherung Pflicht ist, denn sie deckt solche Schäden ab und stellt damit den Autofahrer von dem Ausgleich lebenslanger Forderungen frei.

Sie gehört zur Kür – Die Fahrzeugversicherung


So elementar die Kfz Haftpflicht ist, so sehr kann die andere Versicherungsart, die Fahrzeugversicherung, ihre Berechtigung haben. Die Fahrzeugversicherung in den Varianten Vollkaskoversicherung oder Teilkaskoversicherung deckt Schäden ab, die am eigenen Fahrzeug entstehen, sei es verschuldet oder unverschuldet.

Eine Fahrzeugversicherung gibt es ohne oder mit Selbstbeteiligung. Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger sind die Versicherungsbeiträge, denn desto mehr zahlt der Versicherungsnehmer am Ende selbst.

Eine Fahrzeugversicherung macht vor allem bei neuen Fahrzeugen Sinn oder wenn ein Fahrzeug noch nicht alt ist. Einen Schaden an einem neuen Fahrzeug wird man in der Regel eher reparieren lassen um den Wert des Neuwagens zu erhalten, und dafür benötigt man die Fahrzeugversicherung. Ein altes Fahrzeug ist möglicherweise mit einer Fahrzeugteilversicherung kostengünstiger zu versichern, weil man nicht mehr jeden Schaden reparieren lässt.