Was leistet eine Vollkaskoversicherung?


Wenn die Teilkaskoversicherung die kleine Schwester der Vollkaskoversicherung ist – auch Fahrzeugvollversicherung genannt – dann leistet die Vollkaskoversicherung folgerichtig bei Schäden, die in der Teilkasko nicht abgedeckt sind. Und tatsächlich – die Vollkaskoversicherung reguliert Schäden am eigenen Fahrzeug durch Unfälle oder durch mutwillige Behandlung Fremder. Selbstverständlich schließt sie aber auch die Leistungen der kleinen Schwester Teilkasko mit ein.


Viel mehr als eine Basisabsicherung – Die Vollkaskoversicherung


Ein Unfall ist dabei definiert durch ein „unvorhergesehenes, unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis“ – wie es zum Beispiel bei einem Auffahrunfall durch überraschendes Bremsen oder bei nicht beachteter Vorfahrt der Fall ist. Dieser Unfall kann durchaus selbstverschuldet sein, und deckt damit auch Schäden ab, bei denen man sich aus Unachtsamkeit eine Beule in die Stoßstange oder den Kotflügel fährt. Schäden, die aufgrund von Fahrerflucht nicht von der gegnerischen Versicherung gezahlt werden, fallen ebenfalls unter die Vollkaskoversicherung. Keine Regulierung gibt es allerdings bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers.
Unter der „Mutwilligen Behandlung Fremder“ dagegen ist blinde Zerstörungswut zu verstehen, wenn ein Fahrzeug absichtlich zerkratzt wird oder ähnliches. Nicht reguliert wird durch die Vollkasko übrigens der Ersatz zerstochener Reifen!

Die Vollkasko ist eine freiwillige Absicherung und mit ihrem Spektrum vor allem interessant für die Besitzer von Neuwagen oder neueren Fahrzeugen. Bei Leasing-Verträgen ist sie meistens Pflicht.


Auch in der Vollkasko unterscheiden sich die Leistungen der Versicherer


Wie auch in der Teilkasko, so bieten die Versicherer auch in der Vollkaskoversicherung leicht unterschiedliche Leistungen an. So schließen einige Gesellschaften zum Beispiel Unfälle durch grobe Fahrlässigkeit mit ein, solange dem Unfall kein Konsum von alkoholischen Getränken oder Rauschmitteln zugrunde liegt.
Wie in der Teilkasko, so ist auch in der Vollkasko die Mitversicherung von Sonderzubehör in der Autoversicherung möglich, ebenso wie die Vereinbarung eines Rabattretters, der den Schadensfreiheitsrabatt im Fall eines regulierten Unfallschadens erhält.
Bei einem Totalschaden ersetzen einige Versicherer bis zu 18 Monate lang den Neupreis, im Fall eines Diebstahls bis zu sechs Monate lang. Dies gilt, solange der Versicherungsnehmer der Erstbesitzer des Wagens ist. Selbst ein Nutzungsausfall oder die Kosten für einen Mietwagen in Folge eines zu regulierenden Vollkaskoschadens werden von manchen Versicherern im höheren Preissegment ersetzt.